Anrechnung

Der erfolgreiche Abschluss der Veranstaltung kann entweder für BZQ I (10 Leistungspunkte), für BZQ II (5 Leistungspunkte) oder für den wahlobligatorischen Teil der Schwerpunkte 3, 4a), 4b) oder 4c) im Umfang von 4 SWS angerechnet werden. Eine Aufteilung von Leistungspunkten ist generell nicht möglich. Die Anrechnung im wahlobligatorischen Teil eines der genannten Schwerpunkte erfolgt mit der Meldung zur mündlichen Prüfung. Eine Mehrfachverwertung ist nicht möglich, das heißt: entweder BZQ I oder BZQ II oder Schwerpunkt. Alternativ kann die Teilnahme auch als Verlängerung für den Freiversuch der ersten juristischen Staatsprüfung anerkannt werden.

Die Anrechnungsmöglichkeiten werden von der Humboldt-Universität festgelegt und können sich jederzeit ändern. Verbindliche Auskunft kann nur die Humboldt-Universität erteilen; maßgeblich sind die jeweils geltenden Regelungen und Angaben der Universität. Siehe die aktuelle Kursbeschreibung in AGNES sowie die Studien- und Prüfungsinformationen der Juristischen Fakultät.